Im Laufe des Betreibens eines Unternehmens kommt es immer wieder zu gesellschaftsrechtlichen Veränderungen. Diese können der Eintritt oder der Austritt von Gesellschaftern, die Veränderung der Gesellschaftsbeteiligungen, zusätzliche stille Gesellschaftsbeteiligungen oder auch die Auflösung der Gesellschaft sein.
Diese Veränderungen sind regelmäßig für die Gesellschaft von einschneidender Natur, so dass entsprechende Änderungen mit Bedacht und nur wohlüberlegt durchgeführt werden sollten.
Als Rechtsberater stehe ich Ihnen bei der Vorbereitung und Umsetzung von entsprechenden Gesellschaftsbeschlüssen und auch bei der Gründung, Erweiterung aber auch Auseinandersetzung von Gesellschaften zur Verfügung.



